Verkehrsunfallrecht — Kaskoversicherung

BGH-Entscheidung zum Verkehrsunfallrecht

Die fiktive Reparaturkostenabrechnung bei der Kaskoversicherung

Sie haben einen Ver­kehrs­un­fall gehabt? Dann gibt es eine neue Ent­schei­dung des BGH vom 11.11.2015 zum Ver­kehrs­un­fall­recht, die für Sie inter­esssant sein könnte.

In dem Urteil hat sich der BGH damit beschäf­tigt, wann Sie Ihre eige­nen Repa­ra­tur­kos­ten mit der Kas­ko­ver­si­che­rung fik­tiv abrech­nen können.

  • Wenn Sie Ihr Fahr­zeug repa­rie­ren, zahlt die Ver­si­che­rung den Schaden.
  • Wenn Sie Ihr Fahr­zeug aber nicht repa­rie­ren, haben Sie ein Pro­blem. Denn dann wird der Scha­den auf der Grund­la­ge eines Gut­ach­tens abgerechnet.

In dem Gut­ach­ten wer­den die Kos­ten einer teu­ren Mar­ken­werk­statt berech­net. Die Ver­si­che­rer ver­wei­sen ihre Kun­den daher auf ein güns­ti­ge­res Ange­bot einer “frei­en” Werk­statt. Weil das nicht gerecht ist, sind die Kos­ten der Mar­ken­werk­statt grund­sätz­lich zu erset­zen. Des­we­gen hat der BGH nun fest­ge­legt, wann die Kas­ko­ver­si­che­rung Ihre fik­ti­ve Rech­nung bezah­len kann. Davon erfasst sind fol­gen­de Fäl­le. Sie bekom­men die Rech­nung bezahlt, wenn nur in der Mar­ken­werk­statt eine voll­stän­di­ge und fach­ge­rech­te Repa­ra­tur mög­lich ist. Oder wenn Sie ein neue­res Fahr­zeug haben. Gezahlt wird auch, wenn das Fahr­zeug immer in einer Mar­ken­werk­statt gewar­tet und repa­riert wurde.

Die Ent­schei­dung steht noch nicht zur Ver­fü­gung. Die Pres­se­mit­tei­lung kön­nen Sie hier nachlesen.

Wenn Sie einen Ver­kehrs­un­fall hat­ten, las­sen Sie sich anwalt­lich bera­ten, damit es kei­nen Stress mit dem Ver­si­che­rer gibt. Rechts­an­wäl­tin Nico­le Siko­ra, St. Wen­del, Tele­fon 06851- 802 50 06.