Vertragsrecht — Schadenersatz bei fehlenden Kita-Plätzen

BGH-Entscheidung zu Schadenersatz bei fehlenden Kita-Plätzen

Die­se Ent­schei­dung betrifft alle Fami­li­en. Der BGH urteil­te am 20.10.2016, dass Eltern Scha­den­er­satz bei feh­len­den Kita-Plät­zen zuste­hen kann. Wenn die Gemein­de zu wenig Kita-Plät­ze zur Ver­fü­gung stellt, muss sie den Eltern grund­sätz­lich Ver­dienst­aus­fall bezah­len. Eltern haben einen Anpruch dar­auf, dass ihnen für ihr Kind ein Kita-Platz zur Ver­fü­gung gestellt wird, § 22 SGB VIII und § 24 SGB VIII. Das gilt für Sie als Eltern, wenn Ihr Kind über ein Jahr alt ist und Sie arbei­ten, eine Arbeit begin­nen oder eine Arbeit suchen oder auch wenn Sie sich in der Schul­aus­bil­dung oder in einer Aus­bil­dung befin­den. Die Kita soll Ihnen dann hel­fen, die Berufs­tä­tig­keit und die Kin­de­re­zie­hung bes­ser mit­ein­an­der zu vereinen.

Die Pres­se­mit­tei­lung fin­den Sie hier.

Muss­ten Sie wei­ter zu Hau­se blei­ben und Ihr Kind betreu­en, weil die Gemein­de kei­nen Kita-Platz zur Ver­fü­gung stel­len konn­te? Las­sen Sie sich bera­ten: Rechts­an­wäl­tin Nico­le Siko­ra, Tele­fon 06851–802 50 06.