Vorsorge Betreuung Patientenverfügung
Um die beste Vorsorge für den Ernstfall zu haben, sollten Sie nicht nur ein Testament errichten. Sie sollten sich auch Gedanken über eine Patientenverfügung machen. Wir helfen Ihnen dabei gerne und beraten Sie auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Wenn Sie Im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Person als Betreuer haben möchten, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Mit einer Betreuungsvollmacht können Sie vermeiden, dass das Betreuungsgericht für Sie keine fremde Person einsetzt. Sie sollten auch dafür sorgen, dass Sie immer über Ihr Konto verfügen können, auch wenn Sie nicht mehr mobil sind. Hier kann eine Kontovollmacht für eine vertraute Person hilfreich sein. Wir helfen Ihnen dabei, das oft als unangenehm empfundene Thema Vorsorge anzugehen, damit Sie für alle Fälle gerüstet sind. Bei erbrechtlichen Fragen finden Sie hier weitere Informationen.
Gerne nehmen wie für Sie die Eintragung Ihrer Patientenvollmacht, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor. Ihr Vorteil ist, dass das Betreuungsgericht im Ernstfall dort abfragen kann, ob Sie eine Verfügung erstellt haben. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie haben Fragen zum Thema Vorsorge? Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin: 06851– 802 50 06.