Vorsorge

Pflege und Vorsorge OrdnerVorsorge Betreuung Patientenverfügung

Um die bes­te Vor­sor­ge für den Ernst­fall zu haben, soll­ten Sie nicht nur ein Tes­ta­ment errich­ten. Sie soll­ten sich auch Gedan­ken über eine Pati­en­ten­ver­fü­gung machen. Wir hel­fen Ihnen dabei ger­ne und bera­ten Sie auch bei der Errich­tung einer Vor­sor­ge­voll­macht. Wenn Sie Im Fal­le von Krank­heit oder Pfle­ge­be­dür­ftig­keit eine bestimm­te Per­son als Betreu­er haben möch­ten, soll­ten Sie recht­zei­tig vor­sor­gen. Mit einer Betreu­ungs­voll­macht kön­nen Sie ver­mei­den, dass das Betreu­ungs­ge­richt für Sie kei­ne frem­de Per­son ein­setzt. Sie soll­ten auch dafür sor­gen, dass Sie immer über Ihr Kon­to ver­fü­gen kön­nen, auch wenn Sie nicht mehr mobil sind. Hier kann eine Kon­to­voll­macht für eine ver­traute Per­son hilf­reich sein. Wir hel­fen Ihnen dabei, das oft als unan­ge­nehm emp­fun­de­ne The­ma Vor­sorge anzu­ge­hen, damit Sie für alle Fäl­le gerüs­tet sind. Bei erb­recht­li­chen Fra­gen fin­den Sie hier wei­te­re Informationen.

Ger­ne neh­men wie für Sie die Ein­tra­gung Ihrer Pati­en­ten­voll­macht, Betreu­ungs­ver­fü­gung und Vor­sor­ge­voll­macht in das Zen­tra­le Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer vor. Ihr Vor­teil ist, dass das Betreu­ungs­ge­richt im Ernst­fall dort abfra­gen kann, ob Sie eine Ver­fü­gung erstellt haben. Mehr dazu erfah­ren Sie hier.

Sie haben Fra­gen zum The­ma Vor­sorge? Rufen Sie uns ger­ne an und ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min: 06851– 802 50 06.