Darlehensgebühren bei Bausparverträgen

BGH kippt Darlehensgebühren bei Bausparverträgen

Heu­te hat der BGH ent­schie­den, dass Dar­le­hens­ge­büh­ren bei Bau­spar­ver­trä­gen unzu­läs­sig sind. Über die Bear­bei­tungs­ge­büh­ren bei Kre­di­ten liegt bereits eine Ent­schei­dung des BGH vor. Aber auf die Ent­schei­dung zu den Bear­bei­tungs­ge­büh­ren bei Bau­spar­ver­trä­gen haben wir noch gewar­tet. Wälzt die Bank ihren Ver­wal­tungs­auf­wand, den sie sowie­so schul­det auf den Kun­den ab, so ist das nicht mög­lich. Ent­spre­chen­de Ent­gelt­klau­seln in All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind unwirk­sam. Das wird vie­le Bau­spa­rer freu­en. Für eini­ge kann es bedeu­ten, dass es Geld zurück gibt. Ob die Bear­bei­tungs­ge­büh­ren in Ihrem Ver­trag unzu­läs­sig sind, prü­fen wir für Sie gerne.

Die Pres­se­mit­tei­lung zu der aktu­el­len Enschei­dung fin­den Sie hier.

Sie haben Fra­gen zu Ihrem Ver­trag? Rufen Sie uns an: Rechts­an­wäl­tin Nico­le Siko­ra, Tele­fon 06851- 802 50 06.