BGH kippt Darlehensgebühren bei Bausparverträgen
Heute hat der BGH entschieden, dass Darlehensgebühren bei Bausparverträgen unzulässig sind. Über die Bearbeitungsgebühren bei Krediten liegt bereits eine Entscheidung des BGH vor. Aber auf die Entscheidung zu den Bearbeitungsgebühren bei Bausparverträgen haben wir noch gewartet. Wälzt die Bank ihren Verwaltungsaufwand, den sie sowieso schuldet auf den Kunden ab, so ist das nicht möglich. Entsprechende Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Das wird viele Bausparer freuen. Für einige kann es bedeuten, dass es Geld zurück gibt. Ob die Bearbeitungsgebühren in Ihrem Vertrag unzulässig sind, prüfen wir für Sie gerne.
Die Pressemitteilung zu der aktuellen Enscheidung finden Sie hier.
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag? Rufen Sie uns an: Rechtsanwältin Nicole Sikora, Telefon 06851- 802 50 06.