Fluggastrechte bei Flugverspätung und Flugausfall

Ken­nen Sie Ihre Flug­gast­rech­te bei Flug­ver­spä­tung und Flug­aus­fall? Die Som­mer­zeit ist Rei­se­zeit. Flug­ver­spä­tun­gen und Flug­aus­fäl­le sind an der Tages­ord­nung. Die Euro­päi­sche Uni­on hat daher Ihre Rech­te in der Flug­gast­ver­ord­nung zusam­men­ge­fasst. Ihnen steht eine Ent­schä­di­gung von 250,- bis zu 600,- € zu. Je nach­dem, wel­che Distanz zurück gelegt wur­de und wie lan­ge die Ver­spä­tung gedau­ert hat. Zudem haben Sie Anspruch auf eine Ver­pfle­gung und Hotel­un­ter­brin­gung. Die Air­line muss es Ihnen ermög­li­chen zu tele­fo­nie­ren und E‑Mails zu ver­sen­den. Und natür­lich muss die Arline Sie wei­ter­hin zu Ihrem Urlaubs- oder Hei­mat­ort bringen.

Die Flug­gast­ver­ord­nung fin­den Sie hier.

Wir hel­fen Ihnen bei Flug­ver­spä­tung und Flug­aus­fall ger­ne wei­ter. Kon­tak­tie­ren Sie uns: 06851- 802 50 06 oder per E‑Mail an mail@siko-ra.de.

Rechts­an­wäl­tin Nico­le Siko­ra, St. Wen­del.