BGH stärkt Rechte beim Gebrauchtwagenkauf
Am 12.10.2016 hat sich der BGH mit dem Kaufrecht Gebrauchtwagenkauf beschäftigt. Wir kennen das alle. Der Kauf eines Gebrauchtwagens stellt immer ein Risiko dar. Was ist, wenn der Wagen etwas hat? Ein unerkannter Motorschaden bedeutet oft das Aus. Der BGH hilft uns hier. Tritt innerhalb von sechs Monaten ab der Übergabe des Gebrauchtwagens ein Mangel auf, wird nach § 476 BGB vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat. Der Gebrauchtwagenverkäufer muss dann das Gegenteil beweisen. Gelingt dem Verkäufer dieser Beweis nicht, muss er den Schaden ersetzen. Das gilt sogar dann, wenn die Ursache für den Mangel oder der Zeitpunkt ihres Auftretens offengeblieben ist. Also wenn ungeklärt bleibt, ob überhaupt ein vom Verkäufer zu verantwortender Sachmangel vorlag.
Die Pressemitteilung des BGH vom 12.10.2016 finden Sie hier.
Probleme beim Gebrauchtwagenkauf? Wir helfen Ihnen auch beim Kaufrecht gerne! Rechtsanwältin Nicole Sikora, St. Wendel, Telefon 06851- 802 50 06.