Kosten

Vintage typewriter on wooden tableHier haben wir Informationen zu den Kosten für Sie.

Sie denken, Sie können sich einen Rechtsanwalt nicht leisten?

Spre­chen Sie uns dar­auf an. Denn viel­leicht kann der Staat hier helfen.

Sie ver­die­nen wenig oder haben gar kein Ein­kom­men? Dann kön­nen Sie für die Über­nah­me der Kos­ten bei Ihrem Amts­ge­richt einen Bera­tungs­hil­fe­schein bean­tra­gen. Brin­gen Sie dort Ihren Lohn­zet­tel oder den Sozi­al­hil­fe­be­scheid mit. Mit dem Schein kom­men Sie danach zu uns. Der Schein gilt für eine Bera­tung und die außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung. Es fällt für Sie eine Zuzah­lung von 15,- € an. Die Bera­tungs­hil­fe müs­sen Sie nicht zurück­zah­len. Den Antrag auf Bera­tungs­hil­fe fin­den Sie hier.

Wenn Sie ver­klagt wur­den oder selbst kla­gen müs­sen, kön­nen wir einen Antrag auf Pro­zess­kos­ten­hil­fe stel­len. Auch hier trägt der Staat wie bei dem Bera­tungs­hil­fe­schein die Kos­ten oder Sie bekom­men die Mög­lich­keit, Raten zu zah­len. Das gilt jedoch nur, wenn Sie die wirt­schaft­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Die Pro­zess­kos­ten­hil­fe gilt für die Rechts­an­walts­kos­ten und die Gerichts­kos­ten, aber nicht für die Kos­ten der Gegen­sei­te, wenn Sie unter­lie­gen. Wenn sich spä­ter Ihre Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se ver­bes­sern, ist die Pro­zess­kos­ten­hil­fe zurück zu zah­len. Den Antrag auf Pro­zess­kos­ten­hil­fe fin­den Sie hier.

Ger­ne schi­cken wir Ihnen die For­mu­la­re per Post zu, wenn Sie kei­nen Dru­cker haben.

Rechtsschutzversicherung

Den Schrift­ver­kehr mit Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung regeln wir für Sie. Daher müs­sen Sie sich nicht um die Deckungs­zu­sa­ge küm­mern. Bei den meis­ten Ver­trä­gen ist eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart. Die­se rech­nen wir direkt mit Ihnen ab. Bit­te brin­gen Sie Ihre Poli­ce oder Ihre Ver­si­che­rungs­kar­te zum Ter­min mit. Dann schau­en wir gemein­sam, ob Ihr Fall ver­si­chert ist.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Wir rech­nen nach dem RVG ab. Dort hat der Gesetz­ge­ber die Gebüh­ren für die anwalt­li­che Tätig­keit fest­ge­legt. Bei Zivil­sa­chen wird nach dem Gegen­stands­wert abge­rech­net. Das ist der Wert, den der Streit hat. Für jede Tätig­keit gibt es einen bestimm­ten Gebüh­ren­satz. Ein Bei­spiel: Wenn Ihnen jemand 100,- € schul­det, ist der Gegen­stands­wert 100,- €. For­dert der Rechts­an­walt den Schuld­ner zur Zah­lung auf, fällt eine Gebühr mit einem Satz von 1,3 an. Das sind 63,70 € (Stand 04/2022). Hin­zu kommt eine Pau­scha­le für die Aus­la­gen (Post und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on) und 19 % Mehr­wert­steu­er. Dane­ben fal­len für gericht­li­che Ver­fah­ren noch Gerichts­kos­ten nach dem Gerichts­kos­ten­ge­setz (GKG) an.

Wir haben noch ein paar nützliche Links für Sie zusammen gestellt.

  • In der Ent­schei­dungs­samm­lung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) kön­nen Sie die aktu­el­len Urtei­le und Press­mit­tei­lun­gen des BGH nachlesen.
  • Auf der Web­sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJ) fin­den Sie Geset­ze und Verordnungen.
  • Über die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK), unse­re bun­des­wei­te Kam­mer, kön­nen Sie sich hier infor­mie­ren. Vor Ort ist dane­ben die Rechts­an­walts­kam­mer des Saar­lan­des (RAK-Saar) zustän­dig.
  • Der Deut­sche Anwalt­ver­ein e.V. (DAV) ist unse­re bun­des­wei­te Inter­es­sens­ver­tre­tung. Auf der Lan­des­ebe­ne ist der Saar­län­di­sche Anwalt­ver­ein (SAV) für uns tätig.
  • Das OLG Düs­sel­dorf gibt jedes Jahr die Düs­sel­dor­fer Tabel­le her­aus. Danach wird der Unter­halt berechnet.
  • Infor­ma­tio­nen zum Schmer­zens­geld fin­den Sie hier und zum The­ma Ver­kehrs­un­fall hier.
  • Im Zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer kön­nen Sie z.B. Ihre Pati­en­ten­ver­fü­gung ein­tra­gen. Oder wir erle­di­gen das für Sie.