Unterhaltsvorschuss- Reform 2017
Der Unterhaltsvorschuss wird reformiert. Darauf haben wir lang gewartet. Bisher gab es den Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Das hat für Alleinerziehende ab dem 12. Lebensjahr echte Probleme gebracht, denn was nun? Viele mussten Sozialhilfe für ihr Kind beantragen. Eine Ausdehnung bis zum 18. Lebensjahr ist nur richtig und fair. Daneben wird auch der Bertrag erhöht. Für Kinder bis fünf Jahre werden 152,- € (bisher 145,- €) monatlich ausgezahlt und ab dann 203,- €. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt. Sie bekommen die Unterstützung, wenn der Unterhaltsverflichtete keinen Unterhalt zahlt.
Das Unterhaltsvorschussgesetz in der aktuellen Fassung finden Sie hier.
Bei Fragen zum Unterhaltsrecht helfen wir Ihnen gerne. Rechtsanwältin Nicole Sikora, St. Wendel, Telefon 06851- 802 50 06.