Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss- Reform 2017

Der Unter­halts­vor­schuss wird refor­miert. Dar­auf haben wir lang gewar­tet. Bis­her gab es den Unter­halts­vor­schuss nur für Kin­der bis zum 12. Lebens­jahr. Das hat für Allein­er­zie­hen­de ab dem 12. Lebens­jahr ech­te Pro­ble­me gebracht, denn was nun? Vie­le muss­ten Sozi­al­hil­fe für ihr Kind bean­tra­gen. Eine Aus­deh­nung bis zum 18. Lebens­jahr ist nur rich­tig und fair. Dane­ben wird auch der Bertrag erhöht. Für Kin­der bis fünf Jah­re wer­den 152,- € (bis­her 145,- €) monat­lich aus­ge­zahlt und ab dann 203,- €. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft tre­ten. Den Antrag stel­len Sie beim Jugend­amt. Sie bekom­men die Unter­stüt­zung, wenn der Unter­halts­ver­flich­te­te kei­nen Unter­halt zahlt.

Das Unter­halts­vor­schuss­ge­setz in der aktu­el­len Fas­sung fin­den Sie hier.

Bei Fra­gen zum Unter­halts­recht hel­fen wir Ihnen ger­ne. Rechts­an­wäl­tin Nico­le Siko­ra, St. Wen­del, Tele­fon 06851- 802 50 06.