Verkehrsunfallrecht

Verkehrsunfallrecht.Autounfall - Verkehrsunfall

Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt? Rufen Sie uns gerne an.

Wir alle haben schon ein­mal einen Ver­kehrs­un­fall erlebt. Auch Sie wis­sen sicher, wie das ist. Einen kur­zen Moment haben Sie nicht auf­ge­passt. Und schon hat es gekracht. Das ist sehr unan­ge­nehm. Denn es ist nicht nur das gelieb­te Auto kaputt. Sie kön­nen ja noch froh sein, wenn Sie “nur” einen Blech­scha­den erlit­ten haben. Viel schlim­mer sind meis­tens der Schock und kör­per­li­che Ver­let­zun­gen. Schlim­mer noch, wenn Fuß­gän­ger oder Fahr­rad­fah­rer in den Unfall ver­wi­ckelt sind. Und in dem Zustand sol­len Sie sich dann auch noch um die Abwick­lung des Scha­dens küm­mern. Unab­hän­gig davon, wer nun Schuld hat, die Aus­ein­an­der­set­zung mit der KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung nervt. Denn die Ver­si­che­run­gen kür­zen oft unge­recht­fer­tigt Ihre Ansprü­che. Das Gute ist, wir neh­men Ihnen das ger­ne ab. Wir sagen Ihnen, wel­che Anprü­che Ihnen zuste­hen. Not­falls hel­fen wir Ihnen, die­se Ansprü­che auch vor Gericht durch zu setzen.

Sie kön­nen ins­be­son­de­re fol­gen­de Ansprü­che haben:

  • Ersatz der Repa­ra­tur­kos­ten oder des Wiederbeschaffungswerts
  • Ersatz der Abschleppkosten
  • Miet­wa­gen­kos­ten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Unkos­ten­pau­scha­le
  • Medi­zi­ni­sche Kosten
  • Schmer­zens­geld

Ob als Fahr­rad­fah­rer Fuß­gän­ger oder Auto­fah­rer. Im Fal­le eines Ver­kehrs­un­falls sind wir natür­lich für Sie da.

Schmerzensgeld.

Über das Schmer­zens­geld wird viel gestrit­ten. Typi­sche Ver­let­zun­gen, die z.B. bei einem Auf­fahr­un­fall ent­ste­hen, sind das HWS- Syn­drom, LWS- Syn­drom und Gurt- Prel­lun­gen. Vie­le Betrof­fe­ne erlei­den je nach Schwe­re des Unfalls einen Schock­scha­den. Mehr zum The­ma Schmer­zens­geld erfah­ren Sie hier.

Ver­kehrs­un­fall? Anwalt! Rufen Sie uns ger­ne an: 06851- 802 50 06.