Verkehrsunfallrecht.
Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt? Rufen Sie uns gerne an.
Wir alle haben schon einmal einen Verkehrsunfall erlebt. Auch Sie wissen sicher, wie das ist. Einen kurzen Moment haben Sie nicht aufgepasst. Und schon hat es gekracht. Das ist sehr unangenehm. Denn es ist nicht nur das geliebte Auto kaputt. Sie können ja noch froh sein, wenn Sie “nur” einen Blechschaden erlitten haben. Viel schlimmer sind meistens der Schock und körperliche Verletzungen. Schlimmer noch, wenn Fußgänger oder Fahrradfahrer in den Unfall verwickelt sind. Und in dem Zustand sollen Sie sich dann auch noch um die Abwicklung des Schadens kümmern. Unabhängig davon, wer nun Schuld hat, die Auseinandersetzung mit der KFZ-Haftpflichtversicherung nervt. Denn die Versicherungen kürzen oft ungerechtfertigt Ihre Ansprüche. Das Gute ist, wir nehmen Ihnen das gerne ab. Wir sagen Ihnen, welche Anprüche Ihnen zustehen. Notfalls helfen wir Ihnen, diese Ansprüche auch vor Gericht durch zu setzen.
Sie können insbesondere folgende Ansprüche haben:
- Ersatz der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswerts
- Ersatz der Abschleppkosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Unkostenpauschale
- Medizinische Kosten
- Schmerzensgeld
Ob als Fahrradfahrer Fußgänger oder Autofahrer. Im Falle eines Verkehrsunfalls sind wir natürlich für Sie da.
Schmerzensgeld.
Über das Schmerzensgeld wird viel gestritten. Typische Verletzungen, die z.B. bei einem Auffahrunfall entstehen, sind das HWS- Syndrom, LWS- Syndrom und Gurt- Prellungen. Viele Betroffene erleiden je nach Schwere des Unfalls einen Schockschaden. Mehr zum Thema Schmerzensgeld erfahren Sie hier.
Verkehrsunfall? Anwalt! Rufen Sie uns gerne an: 06851- 802 50 06.