BGH-Entscheidung zu Schadenersatz bei fehlenden Kita-Plätzen
Diese Entscheidung betrifft alle Familien. Der BGH urteilte am 20.10.2016, dass Eltern Schadenersatz bei fehlenden Kita-Plätzen zustehen kann. Wenn die Gemeinde zu wenig Kita-Plätze zur Verfügung stellt, muss sie den Eltern grundsätzlich Verdienstausfall bezahlen. Eltern haben einen Anpruch darauf, dass ihnen für ihr Kind ein Kita-Platz zur Verfügung gestellt wird, § 22 SGB VIII und § 24 SGB VIII. Das gilt für Sie als Eltern, wenn Ihr Kind über ein Jahr alt ist und Sie arbeiten, eine Arbeit beginnen oder eine Arbeit suchen oder auch wenn Sie sich in der Schulausbildung oder in einer Ausbildung befinden. Die Kita soll Ihnen dann helfen, die Berufstätigkeit und die Kindereziehung besser miteinander zu vereinen.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Mussten Sie weiter zu Hause bleiben und Ihr Kind betreuen, weil die Gemeinde keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen konnte? Lassen Sie sich beraten: Rechtsanwältin Nicole Sikora, Telefon 06851–802 50 06.