Gewaltschutz
Unsere langjährige Erfahrung mit der Bearbeitung von Fällen im Gewaltschutzrecht hat uns gezeigt, dass es sehr schwer ist, der Gewaltbeziehung zu entkommen. Wenn Sie jedoch den Mut zur Trennung aufbringen und sich Hilfe suchen, haben Sie schon einen sehr großen Schritt getan. Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder in dieser schweren Zeit., Mit einem Gewaltschutzantrag können wir für Ihren Schutz ein Kontakt- und Näherungsverbot erwirken. Wir können dafür sorgen, dass Sie und die Kinder die gemeinsame Wohnung alleine bewohnen dürfen. Mit einem Eilantrag können wir Ihnen schnell helfen. Wir prüfen, ob Sie wegen erlittener seelischer und körperlicher Verletzungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und wir helfen Ihnen, diese Ansprüche durch zu setzen. Dazu sollten Sie die Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit der Polizei und können Ihnen Stellen aufzeigen, die Ihnen und den Kindern bei der psychischen Bewältigung helfen können.
Meist ist es damit noch nicht getan. Wegen der Trennung steht nun auch die Ehescheidung, die Regelung des Unterhalts und Sorgerechts an. Wir stehen Ihnen auch bei diesen Fragen gerne zur Seite. Weiteres zum Familienrecht erfahren Sie hier.
Stalking
Wir helfen Ihnen auch bei Stalking. Social Media ist in unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Die neuen Medien ermöglichen es aber auch, Personen via Cyber-Stalking zu verfolgen. Neben Telefonterror, Verfolgungen und Belästigungen haben die Nachstellungen über WhattsApp und Facebook zugenommen. Auch hier können wir Ihnen unsere Hilfe anbieten. Sprechen Sie uns an.
Sie brauchen Hilfe zum Thema Gewaltschutz? Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Termin: 06851- 802 50 06.