Gewaltschutz

Stop the violenceGewaltschutz

Unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung mit der Bear­bei­tung von Fäl­len im Gewalt­schutz­recht hat uns gezeigt, dass es sehr schwer ist, der Gewalt­be­zie­hung zu ent­kom­men. Wenn Sie jedoch den Mut zur Tren­nung auf­brin­gen und sich Hil­fe suchen, haben Sie schon einen sehr gro­ßen Schritt getan. Wir unter­stüt­zen Sie und Ihre Kin­der in die­ser schwe­ren Zeit., Mit einem Gewalt­schutz­an­trag kön­nen wir für Ihren Schutz ein Kon­takt- und Nähe­rungs­ver­bot erwir­ken. Wir kön­nen dafür sor­gen, dass Sie und die Kin­der die gemein­sa­me Woh­nung allei­ne bewoh­nen dür­fen. Mit einem Eil­an­trag kön­nen wir Ihnen schnell hel­fen. Wir prü­fen, ob Sie wegen erlit­te­ner see­li­scher und kör­per­li­cher Ver­let­zun­gen einen Anspruch auf Schmer­zens­geld haben und wir hel­fen Ihnen, die­se Ansprü­che durch zu set­zen. Dazu soll­ten Sie die Ver­let­zun­gen ärzt­lich doku­men­tie­ren las­sen. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei und kön­nen Ihnen Stel­len auf­zei­gen, die Ihnen und den Kin­dern bei der psy­chi­schen Bewäl­ti­gung hel­fen können.

Meist ist es damit noch nicht getan. Wegen der Tren­nung steht nun auch die Ehe­schei­dung, die Rege­lung des Unter­halts und Sor­ge­rechts an. Wir ste­hen Ihnen auch bei die­sen Fra­gen ger­ne zur Sei­te. Wei­te­res zum Fami­li­en­recht erfah­ren Sie hier.

Stalking

Wir hel­fen Ihnen auch bei Stal­king. Social Media ist in unse­rem Leben nicht mehr weg­zu­den­ken. Die neu­en Medi­en ermög­li­chen es aber auch, Per­so­nen via Cyber-Stal­king zu ver­fol­gen. Neben Tele­fon­ter­ror, Ver­fol­gun­gen und Beläs­ti­gun­gen haben die Nach­stel­lun­gen über Whatt­sApp und Face­book zuge­nom­men. Auch hier kön­nen wir Ihnen unse­re Hil­fe anbie­ten. Spre­chen Sie uns an.

Sie brau­chen Hil­fe zum The­ma Gewalt­schutz? Rufen Sie uns ger­ne an und ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min: 06851- 802 50 06.