BGH-Entscheidung zum Bankrecht
Der BGH hat am 20.10.2015 zu dem Aktenzeichen XI ZR 166/14 im Bankrecht entschieden, dass Entgeltklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ersatzkarten unwirksam sind. Darüber hat sich sicher der eine oder andere schon geärgert: Der Geldbeutel wurde gestohlen und die Bank verlangt auch noch eine Gebühr für die neue EC-Karte. Damit ist jetzt Schluss. Banken, die gleiche oder ähnliche AGB wie die hier beklagte Postbank verwenden, dürfen keine Gebühr für eine neue EC- Karte fordern, wenn die alte Karte gesperrt werden musste, weil sie gestohlen wurde oder verloren ging. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Karte kaputt gegangen ist.
Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Die Pressemitteilung dazu kann jedoch schon eingesehen werden unter:
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Bank haben, wir helfen Ihnen gerne: Rechtsanwältin Nicole Sikora, St. Wendel, Telefon 06851- 802 50 06.